Chronische Beschwerden
Anhaltende Schmerzen, Schlafstörungen oder Spastik können die Lebensqualität erheblich einschränken — besonders dann, wenn bisherige Behandlungen nicht ausreichend geholfen haben. Über faremi erreichen Sie eine zugelassene Ärztin oder einen zugelassenen Arzt, die oder der Ihr Anliegen individuell beurteilt.
Medizinisches Cannabis kann unter bestimmten Voraussetzungen Bestandteil einer ärztlich verantworteten Therapie sein. Ob eine Behandlung geeignet ist und ob eine Verordnung erfolgt, wird ausschließlich ärztlich entschieden.
Wann eine Cannabis-Therapie überhaupt in Betracht kommt
Eine Behandlung mit medizinischem Cannabis ist kein Einstieg, sondern kommt in der Regel erst dann in Frage, wenn andere Wege ausgeschöpft sind. Die Ärztin oder der Arzt betrachtet dafür unter anderem:
- Art, Dauer und Schwere der Beschwerden
- welche Behandlungen Sie bereits versucht haben und wie sie gewirkt haben
- Vorerkrankungen und Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen
- Umstände, die gegen eine Behandlung sprechen
Risiken und Gegenanzeigen
Wie jedes Arzneimittel kann auch medizinisches Cannabis unerwünschte Wirkungen haben. Häufig genannt werden Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie Veränderungen von Stimmung und Appetit.
Die Fahrtüchtigkeit kann beeinträchtigt sein. Bei bestimmten Vorerkrankungen — etwa psychotischen Erkrankungen oder schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen — sowie in Schwangerschaft und Stillzeit kommt eine Behandlung in der Regel nicht in Betracht. Auch Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind möglich.
Deshalb ist die vollständige und ehrliche Beantwortung der Anamnesefragen wichtig — sie ist die Grundlage der ärztlichen Beurteilung.
So läuft es ab
- Medizinische Anamnese. Sie schildern Ihre Beschwerden und beantworten Fragen zu Vorerkrankungen, Medikamenten und bisherigen Behandlungen.
- Ärztliche Prüfung. Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt sieht Ihre Angaben durch und fragt bei Bedarf nach.
- Ärztliche Entscheidung. Sie erhalten das Ergebnis in Ihrem Behandlungsbereich — mit Begründung, auch wenn eine Behandlung nicht möglich ist.
- Versorgung. Wird etwas verordnet, übernimmt eine Apotheke die Abgabe des Arzneimittels und rechnet sie direkt mit Ihnen ab.
Kosten
faremi berechnet eine Behandlungsgebühr für die ärztliche Beurteilung. Die Kosten für ein verordnetes Arzneimittel rechnet die abgebende Apotheke direkt mit Ihnen ab — sie sind nicht Teil der Behandlungsgebühr.
Den genauen Betrag sehen Sie, bevor Sie die Anamnese absenden.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Behandlung oder auf eine Verordnung. Die Entscheidung trifft ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Medizinische Beratung anfragenEine Online-Behandlung ist nur möglich, wenn nach ärztlicher Einzelfallprüfung ein persönlicher ärztlicher Kontakt nicht erforderlich ist. Die Anfrage ist unverbindlich — über die Eignung entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Bei akuten oder sich verschlechternden Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Hausarztpraxis, an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder in Notfällen an 112.