Telemedizin · zugelassene Ärztinnen und Ärzte

Ärztlich begleitetes Gewichtsmanagement

Übergewicht ist eine medizinische Fragestellung, keine Frage der Willenskraft. Über faremi erreichen Sie eine zugelassene Ärztin oder einen zugelassenen Arzt, die oder der Ihr Anliegen individuell beurteilt. Ob eine Behandlung geeignet ist und ob eine Verordnung erfolgt, wird ausschließlich ärztlich entschieden.

Frau mit einer Tasse in einem hellen Wohnzimmer

Wann eine Behandlung in Betracht kommt

Eine ärztlich begleitete Behandlung kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein deutlich erhöhtes Körpergewicht vorliegt und zusätzlich gesundheitliche Risikofaktoren bestehen — etwa Bluthochdruck, ein gestörter Zuckerstoffwechsel oder Gelenkbeschwerden. Die Ärztin oder der Arzt betrachtet dafür unter anderem:

Welche Therapie im Einzelfall geeignet ist und ob überhaupt etwas verordnet wird, entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Behandlung besteht nicht.

Risiken und Gegenanzeigen

Arzneimittel, die im Gewichtsmanagement eingesetzt werden, sind verschreibungspflichtig und können unerwünschte Wirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln haben. Über Nutzen und Risiken im Einzelfall klärt Sie die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt auf.

Bei bestimmten Vorerkrankungen sowie in Schwangerschaft und Stillzeit kommt eine Behandlung nicht in Betracht.

Deshalb ist die vollständige und ehrliche Beantwortung der Anamnesefragen wichtig — sie ist die Grundlage der ärztlichen Beurteilung.

So läuft es ab

  1. Medizinische Anamnese

    Sie machen Angaben zu Größe, Gewicht, Vorerkrankungen, Medikamenten und bisherigen Versuchen.

  2. Ärztliche Prüfung

    Eine zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt sieht Ihre Angaben durch und fragt bei Bedarf nach.

  3. Ärztliche Entscheidung

    Sie erhalten das Ergebnis in Ihrem Behandlungsbereich — mit Begründung, auch wenn eine Behandlung nicht möglich ist.

  4. Versorgung

    Wird etwas verordnet, übernimmt eine Apotheke die Abgabe des Arzneimittels und rechnet sie direkt mit Ihnen ab.

Kosten

49,99 €

Behandlungsgebühr für die ärztliche Beurteilung und die Begleitung

Ein verordnetes Arzneimittel rechnet die abgebende Apotheke direkt mit Ihnen ab; die Kosten hängen vom Präparat und der Dosierung ab.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Arzneimittel zur reinen Gewichtsreduktion derzeit nicht (§ 34 SGB V); private Versicherungen entscheiden im Einzelfall.

Häufige Fragen

Für wen kommt eine Behandlung in Betracht?

Eine ärztlich begleitete Behandlung kommt vor allem dann in Betracht, wenn ein deutlich erhöhtes Körpergewicht vorliegt und zusätzlich gesundheitliche Risikofaktoren bestehen. Ob das bei Ihnen der Fall ist und welche Behandlung geeignet wäre, beurteilt die Ärztin oder der Arzt individuell anhand Ihrer Angaben. Ernährung und Bewegung bleiben Teil jeder Behandlung — eine medikamentöse Therapie ersetzt sie nicht.

Wie verläuft eine Behandlung?

Das ist individuell verschieden. Wie eine Behandlung bei Ihnen aufgebaut wird, wie lange sie dauert und was realistisch ist, bespricht die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt mit Ihnen — Ernährung und Bewegung bleiben dabei Teil jeder Behandlung.

Was kostet die Behandlung und zahlt die Kasse?

faremi berechnet eine Behandlungsgebühr für die ärztliche Beurteilung und die Begleitung. Den genauen Betrag sehen Sie, bevor Sie die Anamnese absenden. Ein verordnetes Arzneimittel rechnet die abgebende Apotheke direkt mit Ihnen ab. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Arzneimittel zur reinen Gewichtsreduktion derzeit nicht (§ 34 SGB V); private Versicherungen entscheiden im Einzelfall.

Ich bin bereits in Behandlung — kann ich eine Fortsetzung anfragen?

Ja. Als Bestandspatientin oder Bestandspatient können Sie die Fortsetzung Ihrer Behandlung anfragen. Die Ärztin oder der Arzt prüft dabei anhand eines Kontrollbogens Verträglichkeit, mögliche Nebenwirkungen und den bisherigen Verlauf.